ERC Grant

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Was ist der ERC?

Der ERC, der European Research Council (Europäischer Forschungsrat ) ist eine Institution der Europäischen Kommission zur Finanzierung exzellenter Grundlagenforschung. Die dafür bereitgestellten Mittel entstammen Horizont 2020, dem aktuellen Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union.

Ein ERC-Grant gilt international als sehr hohe Auszeichnung für den betreffenden Wissenschaftler / die Wissenschaftlerin, aber auch für die beteiligte Einrichtung, da "ERC-Fähigkeit" sowohl im nationalen als auch im internationalen Wettbewerb inzwischen als ein Exzellenzkriterium angesehen wird.

Wodurch unterscheidet sich ein ERC-Grant von anderen (europäischen) Forschungsförderformen?

Ein ERC-Grant ist eine Individualförderung, d.h. abgesehen von einer aufnehmenden Einrichtung (Host Institution) benötigt der / die Wissenschaftler/in keine weiteren Partner für das angestrebte Projekt. Im Unterschied zu anderen europäischen Individualförderprogrammen kann der / die Forscher*in auch gemeinsam mit der Einrichtung einen Antrag stellen, an der er / sie bereits beschäftigt ist. Mobilität des / der Wissenschaftlers/in ist in dieser Förderlinie nicht erforderlich. Die Ausschreibungen sind themenoffen und als alleiniges Auswahlkriterium wird die wissenschaftliche Exzellenz der Projektidee sowie des / der Wissenschaftlers*in herangezogen. Die Projektlaufzeit kann bis zu fünf Jahre betragen.

Bewerben sich alle Interessenten auf die gleiche Ausschreibung?

Je nach Forschungserfahrung der Antragsteller/innen werden drei Grant-Typen unterschieden; zusätzlich gibt es als größtes und "Gruppenformat" den Synergy Grant sowie den Proof of Concept Grant:

Starting Grant (ERC-StG)

- antragsberechtigt: Nachwuchswissenschaftler*innen, deren Promotion 2-7 Jahre zurückliegt
- Förderhöhe: 1,5 Mio. Euro (zzgl. ggf. 500.000 für Großgeräteerwerb)
- Verpflichtung: 50% der Gesamtarbeitszeit des /d er Projektleiter*in muss auf das ERC-Projekt entfallen

Consolidator Grant (ERC-CoG)

- antragsberechtigt: Wissenschaftler*innen, deren Promotion 7-12 Jahre zurückliegt*
- Förderhöhe: 2 Mio. Euro (zzgl. ggf. 750.000 für Großgeräteerwerb)
- Verpflichtung: 40% der Gesamtarbeitszeit des / der Projektleiter*in muss auf das ERC-Projekt entfallen

Advanced Grant (ERC-AdG)

- antragsberechtigt: Wissenschaftler*innen mit mindestens 10-jähriger Forschungserfahrung* und nachgewiesener Exzellenz (z. B. durch Publikationen)
- Förderhöhe: 2,5 Mio. Euro (zzgl. ggf. 1 Mio. für Großgeräteerwerb)
- Verpflichtung: 30% der Gesamtarbeitszeit des/der Projektleiter*in muss auf das ERC-Projekt entfallen

Über diese drei grundsätzlichen Förderlinien hinaus gibt es die Förderlinie ERC Synergy Grant.  In Horizont 2020 wurde sie bisher in den Arbeitsprogrammen 2018 und 2019 ausgeschrieben. Es können sich kleine, interdisziplinäre Gruppen von 2-4 herausragenden Forschenden bilden, die jede/r einzeln das Profil eines ERC-Antragstellers / ERC-Antragstellerin erfüllen  und die gemeinsam ein Forschungsprojekt beantragen. Die Förderung soll völlig neue, wissenschaftlich umgestaltende und damit auch entsprechend risikobehaftete Spitzenforschung ermöglichen. Die Förderhöhe kann bis zu 10 Mio. Euro  über bis zu 6 Jahre betragen.

Für StG, CoG, AdG oder SyG-Projektleiter/innen besteht mit dem Proof of Concept Grant (ERC-PoC) darüber hinaus die Möglichkeit, ein Folgeprojekt beim ERC zu beantragen, um die Ergebnisse und / oder Entwicklungen aus dem vorangegangenen ERC-Grant in Richtung Anwendung (Innovation, Marktprodukt) zu bringen.

* Stichtag für die Berechnung der Zeitspanne seit der Promotion ist jeweils der 1. Januar des Jahres, in dem die aktuelle Ausschreibung läuft und das im Aufruf (Call) genannt ist. Für die Ausschreibungen ERC-2019-StG, ERC-2019-CoG und ERC-2019-AdG beziehen sich die Zeitangaben damit auf den 1.1.2019. Beispiel: Der Starting Grant adressiert Wissenschaftler/innen, deren Promotion zwei bis sieben Jahre zurückliegt auf die Ausschreibung ERC-2019-StG können sich all jene Forscher/innen bewerben, die in den Kalenderjahren 2012-2017 promoviert wurden. Ausnahmen gelten für Wissenschaftler*innen, die den Titel Dr. med. führen. Auch im Falle von Kindererziehungszeiten können Abweichungen von den oben genannten Fristen zutreffen. Nachfragen zur konkreten Ermittlung Ihrer individuellen Erfahrungsstufe richten Sie bitte in jedem Fall an das EU-Hochschulnetzwerk, EU-Büro Süd.

Wann und wie oft werden diese Ausschreibungen veröffentlicht?

Nach bisherigem Stand werden die zuvor genannten Förderlinien jährlich ausgeschrieben. Ausnahmen hierbei sind der Synergy Grant (wird von Jahr zu Jahr entscheiden) und der Proof of Concept Grant, für den es 2-3 Cut-off Deadlines pro Jahr gibt.

Die offenen Ausschreibungen finden Sie hier

Weitere Informationen: hier.

Wer unterstützt Antragsteller/innen?

Beratung und Unterstützung sowohl für die Antragsphase als auch während der Projektlaufzeit bietet Ihnen das EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt. Dieses Serviceangebot richtet sich auch an Wissenschaftler*innen, die bisher nicht an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, aber einen ERC-Grant-Antrag mit einer der Hochschulen als Host Institution einreichen wollen.

Für Fragen zur Forschungsförderung durch den ERC wenden Sie sich bitte an:

EU-Büro Süd: Dr. Sigrid Köhne (EU-Forschungsreferentin)
sigrid.koehne@verwaltung.uni-halle.de

EU-Büro Nord: Martina Hagen
martina.hagen@ovgu.de

Letzte Änderung: 01.02.2021 - Ansprechpartner: Webmaster