Incoming Researchers

Erste Schritte für Incoming Researchers in Marie Sklodowska-Curie Projekten:

  1. Arbeitsvertrag (Employment Contract): Bitte unterzeichnen Sie spätestens am 1. Arbeitstag das Originaldokument (bitte gehen Sie zum Personaldezernat (K2) um das Originaldokment zu unterschreiben).
  2. Mietvertrag (Tenancy Agreement - proof of a permanent domicile in Magdeburg) und Formular "Wohnungsgeberbescheinigung"
  3. Krankenversicherung (Nur wenn die europäische Versicherung nicht gültig ist an der OVGU). Bitte suchen Sie online nach einer passenden Versicherung.
  4. Bankkonto (nur wenn die bestehende Bankverbindung nicht genutzt werden kann an der OVGU): Bitte suchen Sie online nach Gebührenfreien Konten (Girokonto und Kreditkarte).
  5. Bürgerbüro (Nicht-EU Bürger zusätzlich Ausländerbehörde):
    für EU-Bürger: Anmeldung der Wohnung. Termine können online reserviert werden.
    für Nicht-EU-Bürger zusätzlich: Aufenthaltsstatus bei der Ausländerbehörde  klären.

 

Folgende Serviceeinrichtungen stehen den WissenschaftlerInnen zur Verfügung:

  1. Akademisches Auslandsamt: Service für internationale Wissenschaftler:innen und Doktorand:innen
  2. Dezernat Studienangelegenheiten für Zulassung zur Promotion
  3. Graduate School:
    Die Graduate School ist die Dacheinrichtung für alle Promovierenden der Otto von Guericke Universität. Die OVG-GS versteht sich als die Serviceeinrichtung für alle Doktorandinnen und Doktoranden der Otto-von-Guericke Universität und ihre Betreuer. In regelmäßigen Zyklus werden Kursen aufgebaut, die eine Weiterbildung in wichtigen Bereichen des wissenschaftlichen Arbeitens ermöglichen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse in den verschiedenen Fachdisziplinen.

  4. IKUS IKUS ist eine interkulturelle Studentenorganisation, die internationale und deutsche Studierende zusammenbringt.

  5. MIPS: hilft, den Kontakt zwischen internationalen DoktorandInnen aufzubauen und zu verbessern

  6. Sprachzentrum

  7. Bluecards: Informationen zur Blauen Karte (Aufenthaltstitel zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem EU-Land) finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Letzte Änderung: 06.08.2021 - Ansprechpartner: Niko Isermann