Europäischer Forschungsrat (ERC)

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Was ist der ERC?

Der ERC bzw. der European Research Council (Europäischer Forschungsrat, https://erc.europa.eu/) ist eine Institution der Europäischen Kommission zur Finanzierung exzellenter Grundlagenforschung. Die dafür bereitgestellten Mittel entstammen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union „HORIZON EUROPE“, das eine Laufzeit von 2021 -2027 hat.  

Ein ERC-Grant gilt international als sehr hohe Auszeichnung für den/die betreffende/n Wissenschaftler/in, aber auch für die beteiligte Einrichtung, da deren „ERC-Fähigkeit“ sowohl im nationalen als auch im internationalen Wettbewerb inzwischen als ein Exzellenzkriterium angesehen wird.

Wodurch unterscheidet sich ein ERC-Grant von anderen (europäischen) Forschungsförderformen?

Ein ERC-Grant ist eine Individualförderung, d.h. abgesehen von einer aufnehmenden Einrichtung (Host Institution) benötigt der/die Wissenschaftler/in keine weiteren Partner für das angestrebte Projekt. Im Unterschied zu anderen europäischen Individualförderprogrammen kann der/die Forscher/in gemeinsam mit der Einrichtung einen Antrag stellen, an der er/sie bereits beschäftigt ist. Mobilität des/der Wissenschaftlers/in ist in dieser Förderlinie nicht erforderlich! Die Ausschreibungen sind themenoffen und als alleiniges Auswahlkriterium wird die wissenschaftliche Exzellenz der Projektidee sowie des/der Wissenschaftlers/in herangezogen. Die Projektlaufzeit kann bis zu fünf Jahren betragen.

Bewerben sich alle Interessenten auf die gleiche Ausschreibung?

Nein, denn je nach Forschungserfahrung der Antragsteller/innen werden drei Individual-Grant Typen unterschieden; zusätzlich gibt es als größtes und „Gruppenformat“ den Synergy Grant, sowie den Proof of Concept Grant:

Starting Grant (ERC-StG)

  • antragsberechtigt: Nachwuchswissenschaftler/innen, deren Promotion mehr als 2 und bis zu 7 Jahre zu zurückliegt*
  • Förderhöhe: 1,5 Mio. Euro (zzgl. ggf. 1 Mio. € für "zusätzliche Kosten" wie z.B. Großgerät)
  • Verpflichtung: 50% der Gesamtarbeitszeit des/ der Projektleitenden muss auf das ERC-Projekt entfallen

Consolidator Grant (ERC-CoG)

  • antragsberechtigt: Wissenschaftler/innen, deren Promotion mehr als 7 und bis zu 12 Jahre zu zurückliegt*
  • Förderhöhe: 2 Mio. Euro (zzgl. ggf. 1 Mio. € für "zusätzliche Kosten" wie z.B. Großgerät)
  • Verpflichtung: 40% der Gesamtarbeitszeit des/ der Projektleitenden muss auf das ERC-Projekt entfallen

Advanced Grant (ERC-AdG)

  • antragsberechtigt: Wissenschaftler/innen mit mindestens 10-jähriger Forschungserfahrung* und nachgewiesener Exzellenz (z. B. durch Publikationen)
  • Förderhöhe: 2,5 Mio. Euro (zzgl. ggf. 1 Mio. € für "zusätzliche Kosten" wie z.B. Großgerät)
  • Verpflichtung: 30% der Gesamtarbeitszeit des/der Projektleitenden muss auf das ERC-Projekt entfallen

Über diese drei grundsätzlichen Förderlinien hinaus gibt es die Förderlinie ERC Synergy Grant. Es können sich kleine, interdisziplinäre Gruppen von 2-4 herausragenden Forschenden bilden, die jede/r einzeln das Profil eines ERC-Antragstellers/ ERC-Antragstellerin erfüllen und die gemeinsam ein Forschungsprojekt beantragen. Die Förderung soll völlig neue, wissenschaftlich umgestaltende und damit auch entsprechend risikobehaftete Spitzenforschung ermöglichen. Die Förderhöhe kann bis zu 10 Mio. Euro über eine Laufzeit von bis zu 6 Jahre betragen.

Für StG, CoG, AdG oder SyG-Projektleiter/innen besteht mit dem Proof of Concept Grant (ERC-PoC) darüber hinaus die Möglichkeit, ein Folgeprojekt beim ERC zu beantragen, um die Ergebnisse und/ oder Entwicklungen aus dem vorangegangenen ERC-Grant in Richtung Anwendung (Innovation, Marktprodukt) zu bringen.

 

Wann und wie oft werden diese Ausschreibungen veröffentlicht?

In der Regel werden die zuvor genannten Förderlinien jährlich ausgeschrieben. Ausnahme hierbei sind der Synergy Grant (wird von Jahr zu Jahr entscheiden) und der “Proof of Concept Grant“, für letzteren gibt es 2-3 Cut-off Deadlines pro Jahr.

Die offenen Ausschreibungen finden Sie hier

Die Fristen finden Sie hier.

 

Wer unterstützt Antragsteller/innen?

Beratung und Unterstützung sowohl für die Antragsphase als auch während der Projektlaufzeit bietet Ihnen das EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt. Dieses Serviceangebot richtet sich auch an Wissenschaftler/innen, die bisher nicht an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, aber einen ERC-Grant-Antrag mit einer der Hochschulen als Host Institution einreichen wollen.

Für Fragen zur Forschungsförderung durch den ERC wenden Sie sich bitte an:

EU-Büro Süd: Dr. Sigrid Köhne (EU-Forschungsreferentin)
sigrid.koehne@verwaltung.uni-halle.de

EU-Büro Nord: Martina Hagen (EU-Forschungsreferentin)
martina.hagen@ovgu.de

 

* Stichtag für die Berechnung der Zeitspanne seit der Promotion ist jeweils der 01. Januar des Jahres, in dem die aktuelleAusschreibung läuft und das im Aufruf (Call) genannt ist. Für die Ausschreibungen ERC-2022-StG, ERC-2022-CoG und ERC-2022-AdG beziehen sich die Zeitangaben damit auf den 01.01.2022.

Beispiel: Der Starting Grant adressiert Wissenschaftler/innen, deren Promotion mindestens 2 und bis zu 7 Jahre zurückliegt à auf die Ausschreibung ERC-2022-StG können sich Forscher/innen bewerben, die in den Kalenderjahren 2015-2019 promoviert wurden.

Ausnahmen gelten für jene Wissenschaftler/innen, die den Titel Dr. med. führen. Auch im Falle von Kindererziehungszeiten können Abweichungen von den oben genannten Fristen zutreffen. Nachfragen zur konkreten Ermittlung Ihrer individuellen Erfahrungsstufe richten Sie bitte in jedem Fall an das EU-Hochschulnetzwerk.

Mit dem Europäischen Forschungsrat (European Research Council/ERC) fördert die EU seit 2007 die Grundlagen- bzw. Pionierforschung in Europa. Zu den besonderen Merkmalen der ERC-Förderung gehört insbesondere die wissenschaftliche Autonomie bei der Ausgestaltung der Förderlinien, die Themenoffenheit der Ausschreibungen sowie die Förderung einzelner Forschender.

  • Starting Grants für Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen (2 - 7 Jahre nach PhD mit bis zu 2,5 Millionen Euro über maximal fünf Jahre)
  • Consolidator Grants für Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen (7 - 12 Jahre nach PhD) mit bis zu 3 Millionen Euro über maximal fünf Jahre)
  • Advanced Grants für erfahrene exzellente Forschende mit bis zu 3,5 Millionen Euro über maximal fünf Jahre
  • Synergy Grants für Gruppen von 2 bis 4 Forschenden und ihren Teams mit bis zu 10 Millionen Euro über maximal sechs Jahre
  • Proof of Concept für Personen die bereits einen ERC Grant eingeworben haben und die aus dem Projekt entstandenen Ideen in Innovationen überführen möchten.

 

Arbeitsprogramm 2021

Arbeitsprogramm 2022

Arbeitsprogramm 2023

 

Weiterführende Informationen 

Webseite des BMBF

Webseite der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi)

Webseite der NKS ERC

ERC offizielle Webseite (aktuelle Calls befinden sich in der grauen Box auf der rechten Seite)

 

Dokumente

Wichtige Dokumente finden Sie gesammelt auf der ERC-Dokumentenseite.

 

Kontakt

Für die Antragstellung kontaktieren Sie bitte

Martina Hagen Dr. Sigrid Köhne
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
martina.hagen@ovgu.de
Tel: +49 (0) 391 67 52114 Tel.: +49 (0) 345 55 21303

Letzte Änderung: 18.07.2022 - Ansprechpartner: Webmaster