In der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement), wird die Umsetzung des Forschungsprojektes vertraglich geregelt. Die Europäische Kommisssion hat eine Musterfinanzhilfevereinbarung eingeführt, die für alle EU-Förderprogramme verwendet wird.
Für Multipartnerprojekte unter Horizont Europa ist der Abschluss eines Konsortialvertrags, eines Consortium Agreements, i.d.R. verpflichtend. Darin werden die Rechte und Pflichten der Projektpartner untereinander geregelt. Der Inhalt wird nicht durch die EU-Kommission kontrolliert. Sie ist kein Vertragspartner. Die Bestimmungen des Grant Agreements bleiben von den Regelungen des Konsortialvertrags unberührt.
Die Vorbereitung sowie der Abschluss des Grant Agreements erfolgen jeweils online im Funding & Tender Opportunities Portal. Die rechtsverbindliche Unterschrift leistet der projektspezifische PLSIGN (der für die jeweilige Einrichtung zeichnungsberechtigte, dem Projekt zugeordnete LSIGN) im Portal. Bevor das Grant Agreement unterschrieben werden kann, müssen die PLSIGNs der einzelnen Konsortialpartner die "Declaration of Honour" (DoH) ebenfalls elektronisch im Participant Portal unterzeichnen.
Im Artikel 55 des Annotated Model Grant Agreements von Horizont 2020 und in Artikel 39 des Model Grant Agreement von Horizont Europa wird erklärt, wann eine Vertragsänderung (amendment) möglich bzw. notwendig ist und wie so ein Amendment durchgeführt wird.
Die allgemeinen Darstellungen werden durch Beispiele veranschaulicht.