BMBF-Anschubfinanzierungen für die Antragstellung in Horizont Europa
In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen. In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.
In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.
In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.
In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit nunmehr insgesamt 4 Bekanntmachungen die Antragstellung bei der EU-Forschungsförderung. Die wichtigsten Informationen und Unterschiede zwischen den Förderlinien haben wir für Sie zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untengenannten Ansprechpartner:innen.
1. Anschubfinanzierung für deutsche Koordinator:innen (A-HEU)
2. FH-Europa: alleinige Antragstellende sind Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften
3. Bridge2ERA2021: Integration von Mittelost- und Südosteuropa in den europäischen Forschungsraum
4. Anschubfinanzierung speziell für Cluster 3 (Sicherheitsforschung)
1. Anschubfinanzierung für deutsche Koordinator:innen (A-HEU)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt deutsche Koordinator:innen beim Auf-und Ausbau ihrer europäischen Netzwerke und beim Erstellen von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben in „Horizont Europa“ in den Clustern von Pfeiler II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“.
Rahmenbedingungen
- Jährliche Fristen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September; Letzte Frist: 30. September 2023)
- Zuwendungsempfänger: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU
- Förderhöhe: max. 50.000 € für die koordinierende Einrichtung
- Fördergegenstand: Personal-/Reisekosten, Netzwerktreffen, Workshops
- Projektlaufzeit: max. 12 Monate (Die Förderung endet mit der Einreichung des Antrags.)
- Weiterführende Informationen: Kurzdarstellung, BMBF-Bekanntmachung
2. FH-Europa
Rahmenbedingungen:
- Fördergegenstand: Erstellen von Forschungsanträgen bei der EU (z.B. Horizont Europa, Green Deal) (zzgl. Mittel zur Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projektpartnern aus dem europäischen Ausland sowie für Forschungs-/Forscheraustausche im EU-Ausland), Vernetzungsmaßnahmen
- Zuwendungsempfänger: HAW
- Fristen: kontinuierliche Antragsvorlage bis zum 30.06.2027
- Projektlaufzeit: max. 12 Mon. (Da die Maßnahme auch der Vernetzung dient, endet die Förderung nicht zwingend mit der Antragseinreichung.)
- Förderhöhe: max. 75.000 € (ohne Projektpauschale)
- max. 2 parallele Anträge einer Hochschule
- Weiterführende Informationen: BMBF-Bekanntmachung
3. Bridge2ERA2021: Integration von Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum
Rahmenbedingungen:
- Fördergegenstand: Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge in Horizont Europa und weiteren EU-Förderprogrammen von deutschen Einrichtungen mit Partnern in den Zielländern; Ausbau bestehender Kooperationen & Knüpfen neuer Kontakte/ Initiierung langfristiger Kooperationen
- Zuwendungsempfänger: u.a. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU, Kommunen
- Zweistufiges Antragsverfahren
- Fristen: 28.02.2022; 30.11.2022, 27.09.2023, 31.05.2024
- Projektlaufzeit: max. 24 Monate (2 aufeinanderfolgende Förderphasen von jeweils i.d.R. max. 12 Monaten Dauer)
- Förderquote/-höhe: 100%, max. 120.000 €
- Umfang des Projektkonsortiums: Beteiligung von mindestens 3 förderfähigen Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern
- Weiterführende Informationen: BMBF-Bekanntmachung
4. Anschubfinanzierung speziell für Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft"
Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen.
Ergänzende Rahmenbedingungen zu den oben genannten:
- Stichtage für die Projektskizzen (max. 10 Seiten): 15. März 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023), 15. März 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024), 15. März 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025)
- Förderquote/-summe: 100% für Hochschulen, max. 120.000 Euro für max. 12 Monate
- Weiterführende Informationen: BMBF-Bekanntmachung
Kontakt der Ansprechpartner:innen:
EU-Büro Nord Dipl. Biol. Niko Isermann EU-Forschungsreferent Tel.: +49 (0) 391 6758836 E-Mail: niko.isermann@ovgu.de
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EU-Büro Süd Robina Geupel, M.A. EU-Forschungsreferentin Tel.: +49 (0) 345 55 21389 E-Mail: robina.geupel@verwaltung.uni-halle.de
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EU-Büro Süd Dr. Sabine Pabst EU-Forschungsreferentin Tel.: +49 (0) 345 55 22104 E-Mail: sabine.pabst@verwaltung.uni-halle.de
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