BMFTR-Anschubfinanzierungen für die Antragstellung in Horizont Europa
In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen. In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.
In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.
In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.
In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen. Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit insgesamt 2 Bekanntmachungen die Antragstellung bei der EU-Forschungsförderung. Die wichtigsten Informationen und Unterschiede zwischen den Förderlinien haben wir für Sie zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untengenannten Ansprechpartner:innen.
1. FH-Europa: alleinige Antragstellende sind Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften
2. Anschubfinanzierung speziell für Cluster 3 (Sicherheitsforschung)
- Fördergegenstand: Entwicklung und Einreichung von Forschungsanträgen für EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa und dessen Nachfolgeprogramm ab 2028 sowie vergleichbare europäische Programme (zum Beispiel LIFE, EU4Health, Digital Europe) oder Eureka-Instrumente. Zudem können auch weitere Vernetzungsmaßnahmen unterstützt werden, z.B. die Ausrichtung einer internationalen Research Week.
- Zuwendungsempfänger: HAWs
- Fristen: kontinuierliche Antragseinreichung bis zum 30. Juni 2029
- Projektlaufzeit: max. 12 Monate (Da die Maßnahme auch der Vernetzung dient, endet die Förderung nicht zwingend mit der Antragseinreichung.)
- Förderhöhe: max. 75.000 € (ohne Projektpauschale)
- max. 3 zeitgleich laufende Vorhaben pro HAW
- Weiterführende Informationen: BMFTR-Bekanntmachung
2. Anschubfinanzierung speziell für Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft"
- Fördergegenstand: Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen.
- Stichtage für die Projektskizzen (max. 10 Seiten):
24. Oktober 2025 für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026;
13. Mai 2026 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027. - Das Antragsverfahren ist einstufig.
- Förderquote/-summe: 100% für Hochschulen, max. 120.000 Euro für max. 12 Monate
- Weiterführende Informationen: BMFTR-Bekanntmachung