BMFTR-Anschubfinanzierungen für die Antragstellung in Horizont Europa

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit insgesamt 2 Bekanntmachungen die Antragstellung bei der EU-Forschungsförderung. Die wichtigsten Informationen und Unterschiede zwischen den Förderlinien haben wir für Sie zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untengenannten Ansprechpartner:innen.

1. FH-Europa: alleinige Antragstellende sind Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften

2. Anschubfinanzierung speziell für Cluster 3 (Sicherheitsforschung)

 

1. HAW-EuropaNetzwerke

  • Fördergegenstand: Entwicklung und Einreichung von Forschungsanträgen für EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa und dessen Nachfolgeprogramm ab 2028 sowie vergleichbare europäische Programme (zum Beispiel LIFE, EU4Health, Digital Europe) oder Eureka-Instrumente. Zudem können auch weitere Vernetzungsmaßnahmen unterstützt werden, z.B. die Ausrichtung einer internationalen Research Week.
  • Zuwendungsempfänger: HAWs
  • Fristen: kontinuierliche Antragseinreichung bis zum 30. Juni 2029
  • Projektlaufzeit: max. 12 Monate (Da die Maßnahme auch der Vernetzung dient, endet die Förderung nicht zwingend mit der Antragseinreichung.)
  • Förderhöhe: max. 75.000 € (ohne Projektpauschale)
  • max. 3 zeitgleich laufende Vorhaben pro HAW
  • Weiterführende Informationen: BMFTR-Bekanntmachung

2. Anschubfinanzierung speziell für Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft"

  • Fördergegenstand: Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen.
  • Stichtage für die Projektskizzen (max. 10 Seiten): 
    24. Oktober 2025 für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026;
    13. Mai 2026 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027. 
  • Das Antragsverfahren ist einstufig. 
  • Förderquote/-summe: 100% für Hochschulen, max. 120.000 Euro für max. 12 Monate
  • Weiterführende Informationen: BMFTR-Bekanntmachung 

Letzte Änderung: 12.09.2025 -
Ansprechpartner: Webmaster