Einführung - Begriffe

Folgende Begriffe sollten Sie kennen:

Background: Alle Daten, Kenntnisse und/oder Informationen sowie alle Rechte an Geistigem Eigentum, über die Projektteilnehmer:innen vor dem Beitritt zum Projekt verfügen und die durch die Projektteilnehmer:innen entsprechend Article 16 Grant Agreement (GA Horizon Europe)/ Article 24, 25 Grant Agreement (GA H2020) beschrieben wurden.

  • Horizont Europa-/H2020-Projektteilnehmer:innen haben die Verpflichtung, Background, den sie in ein Projekt einbringen, vorher in schriftlicher Form anzugeben (z.B. in einem Konsortialvertrag oder in einem anderen Papier).
  • Wenden Sie sich die Ansprechpersonen in Ihrem EU-Büro bei Fragen zu Ihrem Background in EU-Projekten.

Results: Alle Daten, Kenntnisse und/oder Informationen - unabhängig davon, ob sie rechtlich geschützt werden können oder nicht -, die innerhalb eines Projektes entstanden sind, sowie zugehörige Rechte, einschließlich Rechte an Geistigem Eigentum.

Ownership: Projektteilnehmer:innen, die die Results erzeugt haben, besitzen diese auch. Ggf. sind Results in Joint Ownership zu erwarten, nämlich dann, wenn ihre Teile untrennbar voneinander sind.

"Public emergency provision": Das Arbeitsprogramm schreibt ggf. die Vergabe nicht-exclusiver Zugangsrechte an Dritte vor (Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, kann jede/r Miteigentümer:in nicht-exklusive Lizenzen vergeben: 45 Tage vorher müssen die Miteigentümer:innen darüber informiert werden. Zudem muss eine faire und angemessene Vergütung erfolgen. Miteigentümer:innen können sich auf eine individuelle Eigentumsregelung einigen, schon bevor Ergebnisse gewonnen worden.)

"Results ownership list" (ROL): Es handelt sich dabei um eine neue Berichtsvorlage im letzten Bericht (final report), die eine Liste der Einrichtungen enthält, die (Mit-)Eigentümer der Ergebnisse sind. Dies soll die Transparenz des Eigentums gewährleisten, die wichtig für die Verwertung/ Kommerzialisierung der Projektergebnisse ist.

Exploitation: Teilnehmer:innen sind zur Nutzung (Exploitation) ihrer Results verpflichtet. Grundlegende Exploitation-Formen sind z.B.: kommerzielle Nutzung, Nutzung zu Forschungszwecken, Lizensierungen, Transfer an andere. Nutzung außerhalb Europas ist nur mit Zustimmung der Kommission möglich!

Dissemination: Bezieht sich auf die Verbreitungs- und Vermittlungsstrategien zum Projekt. Wie werden die Results oder das Projekt kommuniziert?
Hier geht es sowohl um die Kommunikation mit der wissenschaftlichen Fachwelt als auch mit der Öffentlichkeit, relevanten politischen und administrativen Stakeholdern und/oder anderen Interessentenkreisen wie z.B. Unternehmen, Verbänden o.ä.

Vor der Verbreitung von Ergebnisse besteht eine Informationspflicht der Projektpartner:innn mindestens 15 Tage vor der geplanten Verbreitung, in der die Widerspruchsmöglichkeit bei einer Interessenverletzung besteht. Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen sind im Konsortialvertrag zu benennen. 

Access Rights: Regelungen zu den Zugangsbedingungen zu Background oder zu Results eines Projekts. Die Zugangsbedingungen zu Background oder Results eines anderen Projektteilnehmers unterscheiden sich danach, ob sie zur Durchführung der Aufgaben des Projekts erforderlich sind oder zur Exploitation der eigenen Results.

Basisschema/Standardeinstellung für Access Rights (Zugangsrechte) in Horizont Europa und Horizont 2020-Projekten*:

ACCESS RIGHTS

BACKGROUND

RESULTS

Notwendig für die Durchführung des Projekts

Unentgeltlich (falls nicht anders vereinbart, z.B. in schriftlicher   Backgroundliste/GA)

Unentgeltlich

Für die EXPLOITATION der eigenen RESULTS

Individuelle Vereinbarung

Faire, nicht diskriminierende Bedingungen (auch unentgeltlich)

Bis 1 Jahr nach Projektende (falls nicht anders schrifltich vereinbart)

*Abweichungen:
Die EU und angehörige Gremien bekommen Zugangsrechte immer unentgeltlich, solange die Nutzung nicht kommerziell und nicht wettbewerblich ist, weil ihre Absichten in der Entwicklung, der Implementierung und dem Monitoring von EU-Policies und -Programmen liegen. In Konsortialverträgen und Background-Listen können unter den Projektpartnern:innen andere Bedingungen ausgehandelt sein! Horizont Europa-/Horizont 2020-angegliederte Programme (z.B. Joint Programming Initiatives, Public Private Partnerships, Joint Technology Initiatives (z.B. imi2)) können möglicherweise andere Standardeinstellungen haben!

Letzte Änderung: 12.10.2025 -
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