Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) Horizont Europa
In der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement), wird die Umsetzung des Forschungsprojektes zwischen der Europäischen Kommission und den Projektpartnern vertraglich geregelt.
Die Europäische Kommisssion hat für Horizont Europa eine Musterfinanzhilfevereinbarung eingeführt, die für alle EU-Förderprogramme verwendet wird. Dieses so genannte Corporate Model Grant Agreement hat das Ziel, die EU-Programme weiter zu harmonisieren, weitgehend zu standardisieren und Regeln einheitlich auszulegen, damit Synergien zwischen den Programmen ermöglicht werden.
Jedes Grant Agreement untergliedert sich in Kernvereinbarung (Core) und verschiedene Anhänge (Annexes), von denen Annex 5 die spezifischen Regeln des jeweiligen Förderprogramms (z.B. Horizont Europa) enthält.
Die Kernvereinbarung besteht aus dem Datenblatt (Data Sheet) und den Artikeln.
Das Datenblatt enthält die wichtigsten Grunddaten zum Projekt:
- Allgemeine Angaben (Projektlaufzeit)
- Zusammensetzung des Konsortiums
- Förderbetrag (maximaler Betrag der Finanzhilfe sowie Kostenarten und Beträge)
- Zeitplan für Berichte und Zahlungen, Fristen, z.B. Audits etc. (Informationen über Notwendigkeit für ein CFS (Kostenprüfung am Projektende) und geltender Schwellenwert)
- Gerichtsstand, Aufbewahrungsfristen und spez. Regeln (Vertraulichkeit; Audits etc.)
- Weitere Spezifika
Die Artikel der Kernvereinbarung sind in folgende sechs Kapitel unterteilt:
- Kapitel 1 – Allgemeines
- Kapitel 2 – Projekt
- Kapitel 3 – Zuwendung (Formen der Finanzhilfe, Maximalbetrag, Förderquote, Kostenerstattung)
- Kapitel 4 – Projektumsetzung (das Konsortium, Projektdurchführungsregelungen, Projektverwaltung)
- Kapitel 5 – Folgen bei Verstößen (Ablehnung von Kosten, Reduzierung der Finanzhilfe, Aussetzung des Projektes oder von Zahlungen, Beendigung der Teilnahme, Schadensersatz, Force Majeure)
- Kapitel 6 – Schlussbestimmungen
Die Kernvereinbarung wird durch fünf Anhänge ergänzt:
- Anhang 1 - Projektbeschreibung (Antrag)
- Anhang 2 - Budgettabelle
- Anhang 3 - Beitrittsformulare der Partner
- Anhang 4 - Vorlage für Finanzbericht (Financial Statement)
- Anhang 5 - Programmspezifische Regelungen
Anhang 5 legt folgende spezifische Regelungen für Horizont Europa fest:
- Sicherheit
- Ethik
- Werte
- IPR (Intellectual Property Rights)
- Kommunikation, Verbreitung, Open Science etc.
- Spezifische Regelungen zu: Recruitment, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Forschungsinfrastrukturen, PCP- und PPI-Beschaffungswesen, kofinanzierte Partnerschaften, Spezifika von ERC, EIT, MSCA, EIC
Das Model Grant Agreement für Horizont Europa finden Sie hier.
Das Annotated Model Grant Agreement für Horizont Europa mit ausführlichen Hinweisen und Bespielen zu allen Artikeln und Anhängen finden Sie hier.