Vertragsmanagement

Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) Horizont Europa

In der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement), wird die Umsetzung des Forschungsprojektes vertraglich geregelt. Die Europäische Kommisssion hat eine Musterfinanzhilfevereinbarung eingeführt, die für alle EU-Förderprogramme verwendet wird. 

Konsortialvertrag (Consortium Agreement)

Für Multipartnerprojekte unter Horizont Europa ist der Abschluss eines Konsortialvertrags, eines Consortium Agreements, i.d.R. verpflichtend. Darin werden die Rechte und Pflichten der Projektpartner untereinander geregelt. Der Inhalt wird nicht durch die EU-Kommission kontrolliert. Sie ist kein Vertragspartner. Die Bestimmungen des Grant Agreements bleiben von den Regelungen des Konsortialvertrags unberührt.

Vertragsabschluss

Die Vorbereitung sowie der Abschluss des Grant Agreements erfolgen jeweils online im Funding & Tender Opportunities Portal. Die rechtsverbindliche Unterschrift leistet der projektspezifische PLSIGN (der für die jeweilige Einrichtung zeichnungsberechtigte, dem Projekt zugeordnete LSIGN) im Portal. Bevor das Grant Agreement unterschrieben werden kann, müssen die PLSIGNs der einzelnen Konsortialpartner di"Declaration of Honour" (DoH) ebenfalls elektronisch im Participant Portal unterzeichnen.

Letzte Änderung: 23.05.2025 -
Ansprechpartner: Webmaster