Vertragsabschluss
Die Vorbereitung sowie der Abschluss des Grant Agreements erfolgen jeweils online im Funding & Tender Opportunities Portal. Die rechtsverbindliche Unterschrift leistet der projektspezifische PLSIGN (der für die jeweilige Einrichtung zeichnungsberechtigte, dem Projekt zugeordnete LSIGN) im Portal.
Bevor das Grant Agreement unterschrieben werden kann, müssen die PLSIGNs der einzelnen Konsortialpartner die "Declaration of Honour" (DoH) ebenfalls elektronisch im Participant Portal unterzeichnen.
Nachdem der PLSIGN des Koordinators sowie die Europäische Kommission das Grant Agreement elektronisch signiert haben, treten die einzelnen Partner dem Vertrag bei. Hierzu unterschreiben die jeweiligen PLSIGNs der Partnereinrichtungen sowie der PLSIGN der koordinierenden Einrichtung das Formblatt A (Annex III, Accession form for beneficiaries) im Participant Portal. Dieses wird online an die Europäische Kommission versendet.
Hochschulintern sind folgende Schritte zu beachten:
Zunächst muss - veranlasst durch den Projektleiter - dem Projekt ein PLSIGN zugeordnet werden. Diese Auswahl erfolgt durch den Koordinator bzw. den Participant Contact (CoCo/PaCo) (z.B. Mitarbeiter:in EU-Büro) im Funding & Tender Opportunities Portal.
Die Prüfung der rechtlichen Verpflichtungen für die Universität/Hochschule, die sich aus der DoH und dem Beitritt zum Grant Agreement sowie dem Konsortialvertrag ergeben, werden in Zusammenarbeit der Rechtsstelle und der Abteilung Finanzen, ggf. unter Mitwirkung der Patentassessoren und des Akademischen Auslandsamts oder der Forschungsreferent:innen, geprüft. Bitte räumen Sie den Beteiligten eine angemessene Zeit für ihre Arbeit ein. Es wird empfohlen, bereits im Zeitraum der Antragsplanung die EU-Referentin oder den EU-Referenten bzw. das Akademische Auslandsamt hinzuzuziehen. Diese sind autorisiert, Sie in administrativen Fragen zu unterstützen.
Nach der rechtlichen Prüfung wird der PLSIGN beauftragt, die Dokumente zu unterzeichnen.